Insolvenzrecht

Das Insolvenzverfahren, ob privat oder als Unternehmer, ist gesetzlich in der Insolvenzordnung (InsO) von 1999 geregelt.

Ich berate Inhaber von Einzelunternehmen, von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und deren Geschäftsführer vor und während der Antragstellung und des gesamten Insolvenzverfahrens.

Privatpersonen berate ich nur, sofern diese berufstätig sind und über eigene Mittel verfügen oder die Möglichkeit besteht, von privater Seite finanzielle Unterstützung zur Schuldenregulierung zu erhalten.
Hierbei geht es insbesondere die Vermeidung eines gerichtlichen Insolvenzverfahren.

Antragstellung: Den Antrag stellen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz oder Ihren Geschäftssitz zuständigen Amtsgericht. Im Rhein-Neckar-Kreis sind die Amtsgerichte Heidelberg, Mannheim und Karlsruhe zuständig.
Die Formulare für den Antrag auf Eröffnung finden Sie auf den Seiten der Insolvenzgerichte als PDF-Dateien zum Herunterladen und Ausfüllen.

Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter: Das Insolvenzgericht wird Ihren Antrag auf Eröffnung zunächst durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter prüfen lassen. Diese Person (meistens Rechtsanwalt/Rechts-anwältin) können Sie sich nicht aussuchen, sondern wird vom Gericht festgelegt.

Verfahrenseröffnung: Sollte das Insolvenzgericht das Verfahren eröffnen, wird es einen Insolvenzverwalter von Amts wegen bestellen. Ich bin kein Insolvenzverwalter, kann Sie jedoch im Verfahren weiterhin kompetent beraten und begleiten.
Der Insolvenzverwalter wird möglicherweise von Ihnen persönlich Geld oder andere Vermögensgegenstände zurückfordern und kann Sie zur Rückzahlung oder Rückgabe verklagen.

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Finanzamt, Bank: Diese Gläubiger prüfen, ob Sie bei Forderungsausfällen persönlich haftbar gemacht werden können, und klagen diese Forderungen von Ihnen auch ein.
Die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist daher geboten.

Antrag rechtzeitig stellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, denn ein verspäteter Antrag kann für Sie neben den zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Vergütung: Für meine Vergütung unterbreite ich Ihnen zu Beginn unserer Zusammenarbeit ein Angebot. Bei Annahme treffen wir eine schriftliche Vereinbarung, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

 
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