Immobilienrecht - Maklerrecht

  • Überprüfung und Entwurf von Kaufverträgen für Ein- und Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern
  • Unterstützung beim Kauf oder Verkauf und bei der Bewertung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen
  • Beratung beim Abschluss und der Durchführung von Maklerverträgen und Finanzierungen