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Bau- und Werkvertragsrecht

  • Architekten- und Werkverträge entwerfen bzw. prüfen zum Bau, zur Modernisierung oder Instandhaltung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern
  • Unterstützung des Planers
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Mängeln und Zahlungsforderungen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte
  • Verhandlungen mit Bauherrn bzw. Handwerkern bei Vertragsdurchführung
  • Durchsetzung von Erfüllungs- und Sicherungsansprüchen (Bürgschaft, Sicherungshypothek) und
  • Mängelbeseitigungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Unternehmer, Handwerker, Bauherren und Wohnungseigentümern