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Bau- und Werkvertragsrecht
- Architekten- und Werkverträge entwerfen bzw. prüfen zum Bau, zur Modernisierung oder Instandhaltung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern
- Unterstützung des Planers
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei Mängeln und Zahlungsforderungen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte
- Verhandlungen mit Bauherrn bzw. Handwerkern bei Vertragsdurchführung
- Durchsetzung von Erfüllungs- und Sicherungsansprüchen (Bürgschaft, Sicherungshypothek) und
- Mängelbeseitigungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Unternehmer, Handwerker, Bauherren und Wohnungseigentümern
